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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 68.97   

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BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 68.97 (https://dejure.org/1998,13731)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1998 - 2 B 68.97 (https://dejure.org/1998,13731)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 2 B 68.97 (https://dejure.org/1998,13731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit bei offenbarem Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 68.97
    Ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Mißbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (BVerwGE 50, 36 ), etwa wenn das Vorbringen von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG a.a.O. S. 38; Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 Nr. 13 und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - ).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 68.97
    Ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Mißbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (BVerwGE 50, 36 ), etwa wenn das Vorbringen von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG a.a.O. S. 38; Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 Nr. 13 und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - ).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 154.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Trennung von Verfahren als

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 68.97
    Ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Mißbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (BVerwGE 50, 36 ), etwa wenn das Vorbringen von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG a.a.O. S. 38; Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 Nr. 13 und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - ).
  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 19.12

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit bei offenbarem Missbrauch des

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 20.12

    Ablehnungsgesuch eines Rechtsanwalts gegen Richter wegen der Besorgnis der

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 6860/11

    Verbot an Feuerwehrmitglied, Kontakt zu bestimmten Kameraden aufzunehmen

    Ein offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts ist dann gegeben, wenn das Vorbringen von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.02.1998 - 2 B 68/97 - Juris und Urteil vom 05.12.1975 - VI C 129/74 - BVerwGE 50, 36; OVG NRW, Beschluss vom 06.07.1994 - 22 E 584/94 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97   

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https://dejure.org/1997,34686
BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97 (https://dejure.org/1997,34686)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 2 B 68.97 (https://dejure.org/1997,34686)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 2 B 68.97 (https://dejure.org/1997,34686)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
    Diese erfordert zwar im Hinblick auf § 138 Nr. 3 VwGO weder die Darlegung noch die Feststellung, daß der angefochtene Beschluß auf dem Mangel beruht oder beruhen kann; es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung bei gebotener Gewährung des rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wäre (vgl. etwa BVerwGE 24, 264 [BVerwG 06.07.1966 - BVerwG V C 80.64] ; 52, 33 ; Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - ).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
    Mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe seine Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision nicht hinreichend begründet, ist ein zur Zulassung führender Verfahrensmangel nicht geltend gemacht (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - 7 B 123.88]>).
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
    Diese erfordert zwar im Hinblick auf § 138 Nr. 3 VwGO weder die Darlegung noch die Feststellung, daß der angefochtene Beschluß auf dem Mangel beruht oder beruhen kann; es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung bei gebotener Gewährung des rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wäre (vgl. etwa BVerwGE 24, 264 [BVerwG 06.07.1966 - BVerwG V C 80.64] ; 52, 33 ; Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - ).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
    Diese erfordert zwar im Hinblick auf § 138 Nr. 3 VwGO weder die Darlegung noch die Feststellung, daß der angefochtene Beschluß auf dem Mangel beruht oder beruhen kann; es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung bei gebotener Gewährung des rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wäre (vgl. etwa BVerwGE 24, 264 [BVerwG 06.07.1966 - BVerwG V C 80.64] ; 52, 33 ; Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - ).
  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 2 B 68.97
    Diese erfordert zwar im Hinblick auf § 138 Nr. 3 VwGO weder die Darlegung noch die Feststellung, daß der angefochtene Beschluß auf dem Mangel beruht oder beruhen kann; es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung bei gebotener Gewährung des rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wäre (vgl. etwa BVerwGE 24, 264 [BVerwG 06.07.1966 - BVerwG V C 80.64] ; 52, 33 ; Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - ).
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